Einschreibung
Wer erstmals Medien (d.s. Bücher, Zeitschriften ...) ausleihen will, muss eine Lesererklärung ausfüllen und, sofern nicht persönlich bekannt, einen gültigen Lichtbildausweis und einen Adressennachweis vorlegen. Mit der Unterschrift auf der Lesererklärung anerkennen Sie die Verleihbedingungen. Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr erhalten einen eigenen Kinderausweis und bezahlen die ermäßigten Leihgebühren.
Wichtig: Zur Einschreibung für Kinder unter 15 Jahren ist eine schriftliche Zustimmung eines Elternteiles oder Erziehungsberechtigten erforderlich.
Sie erhalten einen Leserausweis auf Ihren Namen ausgestellt, der zur Verbuchung der entliehenen Medien dient. Er ist nicht übertragbar und bei jeder Entlehnung oder Rückgabe vorzulegen. Für alle mit diesem Ausweis entliehenen Medien sind Sie verantwortlich.
Leihfrist
Die Leihfrist beträgt für Bücher, CD, Tonies und Spiele drei Wochen und für Zeitschriften eine Woche. Bei Vorlage des Leserausweises können erstere um weitere drei und Zeitschriften um eine Woche verlängert werden, wenn die Medien nicht von anderen Leser(innen) vorbestellt sind. Bei verspäteter Rückgabe müssen wir eine Versäumnisgebühr verrechnen.
Behandlung der Medien und Haftung
Im Interesse aller Leser(innen) ersuchen wir Sie um eine sorgfältige und schonende Behandlung der Medien. Vergewissern Sie sich schon beim Ausleihen, ob sie sich in einem ordentlichen Zustand befinden. Geben Sie bereits sichtbare Schäden bei der Ausleihe bekannt.
Spiele und CDs
Wir weisen Sie darauf hin, dass Spiele und CDs vor der Entlehnung selbst auf die Vollständigkeit und den ordnungsgemäßen Zustand überprüft und diese mit einer Unterschrift bestätigt werden müssen.
Für Medien, die von Ihnen verloren, beschmutzt oder anders beschädigt worden sind, (z.B. durch Unterstreichungen, Anmerkungen, Risse etc.) müssen wir Ersatz verlangen, dessen Art und Höhe von der Büchereileitung festgesetzt werden kann. Verlorene oder stark beschädigte Medien müssen in der Regel zum Neuwert (zumindest jedoch in angemessener Form) ersetzt werden.
Sonstige Vereinbarungen
- Jede Adress- und Namensänderung muss der Bücherei unverzüglich bekannt gegeben werden.
- Eine Fernleihe über den Postweg ist nicht möglich.
- Die Mitarbeiterinnen sind berechtigt, Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.
- Wenn Sie ein Werk wünschen, das gerade ausgeliehen ist, können Sie es vorbestellen.
- Sollten in der Familie infektiöse Krankheiten auftreten, ersuchen wir Sie um Bekanntgabe, weil wir die Medien im Interesse nachfolgender LeserInnen besonders sorgfältig reinigen müssen.
- Wenn Sie länger als drei Jahre nichts ausleihen, ist eine Wiedereinschreibung erforderlich.
- LeserInnen, die diese Verleihordnung fortgesetzt missachten, können von der Benützung der Bücherei ausgeschlossen werden.